Praxisworkshop Lieferantenerklärungen

So stellen Sie eine Lieferantenerklärung korrekt aus.
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Fragebogen
  • 4 Übersicht
2023-16
Eine Lieferantenerklärung wird bei innereuropäischen Lieferungen verwendet, um den präferenziellen EU-Ursprung einer Ware nachzuweisen. Als Empfänger der Warensendung benötigen Sie diesen Nachweis, zum einen bei der Beantragung von förmlichen Präferenznachweisen bei der Zollstelle (z. B. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1), zum anderen für die Ausfertigung von vereinfachten Präferenznachweisen wie der Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einer Erklärung zum Ursprung. Letztlich wird ebenso eine Lieferantenerklärung benötigt, wenn eine Folge-Lieferantenerklärung ausgestellt werden soll. Die richtige Ausstellung einer solchen Erklärung ist jedoch an umfassende Voraussetzungen geknüpft. Bei inhaltlichen Fehlern oder gar einer Falschaussage drohen weitreichende Konsequenzen, die neben Konventionalstrafen des Kunden auch straf- und bußgeldrechtlicher Natur sein können.

Sind Sie mit der Ausstellung von Lieferantenerklärungen betraut oder sollen diese Aufgabe zukünftig übernehmen? Dann ist unser „Praxisworkshop Lieferantenerklärungen“ genau das Richtige für Sie! Hier werden Ihnen solide Kenntnisse über die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung einer solchen Erklärung kompakt vermittelt. Außerdem wird Ihnen systematisch dargelegt, worauf Sie bei der Prüfung eingehender Erklärungen achten müssen. Praktische Beispiele aus den unterschiedlichsten Produktbereichen runden die Theorie ab. Und natürlich dürfen Tipps und Tricks für die Praxis nicht fehlen.

Bilden Sie sich mit unserem Webinar bequem aus dem Homeoffice oder dem Büro weiter. So sparen Sie Zeit und Reisekosten. Außerdem haben Sie im Anschluss an die Schulungsmaßnahme die Chance dem Tagesgeschäft nachzugehen.

Für die Teilnahme an diesem Workshop benötigen Sie keine zollrechtlichen Vorkenntnisse.

Seminarablauf:
09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Das Webinar wird über die Plattform Zoom abgehalten.

Referent/in:
Dipl. Finanzwirtin (FH) Nora Grubert
Sie ist Autorin und Referentin für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Nach ihrem Studium an der Fachhochschule des Bundes war sie neun Jahre am Zollamt Bremerhaven - einem der größten Zollämter Deutschlands - beschäftigt. Hier konnte sie im Bereich der zollrechtlichen Abfertigung sowohl einfuhr- als auch ausfuhrseitig Erfahrungen sammeln. Sie ist zudem Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Nora Grubert entwickelt Schulungen individuell und erarbeitet mit den Teilnehmern gemeinsam das Schulungsziel systematisch und konsequent praxisorientiert.

Themenübersicht:

Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, die im Seminar behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.

- Bedeutung von Lieferantenerklärungen
- Formen der Lieferantenerklärung
- Voraussetzungen für die Ausstellung (inhaltlich / materiell)
- Typische Fehlerquellen bei der Ausstellung
- Datenbank WuP-Online richtig nutzen
- Prüfung von eingehenden Lieferantenerklärungen
- Auskunftsblatt INF 4
- Konsequenzen bei unzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung
- Teilnehmerfragen und praktische Übungen

Wenn Sie Fragen bezüglich der Schulung haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Sarah Meyer, telefonisch unter 0421 417 57 256 oder per Mail an s.meyer@zoba.de
Online
249,00 EUR zzgl. 47,31 EUR (19,0%) MwSt.

27.11.2024 09:00 - 13:00

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