Kurz und Knackig: Die Novelle des Stromsteuer- und des Energiesteuerrechts
Informieren Sie sich über die wesentlichen Neuerungen und Chancen, die sich nun für Unternehmen bieten!- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
2026-07
Am 1. Januar 2026 ist die Novelle des Stromsteuer- und des Energiesteuerrechts in Kraft getreten, welche zahlreiche Neuerungen beinhaltet, von denen vor allem produzierende Unternehmen profitieren können. Auch bei der E-Mobilität trägt das neue Stromsteuerrecht den aktuellen technischen Entwicklungen besser Rechnung als zuvor.
In unserem Webinar gehen wir auf die wesentlichen Neuerungen und Chancen ein, die sich für Unternehmen bieten. Neben der E-Mobilität und dem Bürokratieabbau wird die Referentin Dr. Julia Kurzrock vor allem die Fallstricke der geänderten Gesetzesgrundlagen aufzeigen. Ebenso gibt Sie Ihnen einen kompakten Überblick über mögliche Steuerbegünstigungen, die für Sie in der Praxis zu Einsparungen führen können. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren sich über die Änderungen im Stromsteuer- und Energiesteuerrecht.
Für die Teilnahme an diesem Workshop brauchen Sie Vorkenntnisse.
Senden Sie uns gern bis drei Wochen vor dem Webinar aktuelle Fragestellungen zu. Diese können dann von der Referentin in den Workshop aufgenommen werden.
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Webinarablauf:
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
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Veranstaltungsort:
ONLINE // Zur Durchführung unserer Video-Konferenz verwenden wir MS Teams. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie insoweit auf unserer Homepage unter https://zoba.de/datenschutzerklaerung-2/ oder direkt unter https://www.microsoft.com/de-de/privacy/data-collection-teams
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Referent:
Dr. Julia Kurzrock ist Rechtsanwältin bei RSM Ebner Stolz in Hamburg und auf die Themen Zölle, Verbrauchsteuern und Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle, mit besonderem Schwerpunkt Strom- und Energiesteuer spezialisiert.
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Themenschwerpunkte:
Die folgenden Themenbereiche sollen im Workshop behandelt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass sich durch aktuelle Rechtsänderungen Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben können.
- Überblick über die Gesetzesänderungen
- Überblick zu den Steuerbegünstigungen, vor allem -befreiungen und -entlastungen sowie Fallstricke
- Konkret: Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 9b Stromsteuergesetz - Steuerbelastung 0,50 EUR/MWh (nach Abzug Selbstbehalt)
- Neues zur E-Mobilität
- Begünstigungen bei der dezentralen Stromerzeugung und -speicherung
- Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden
- Bürokratieabbau - Reduzierung von Meldepflichten
- Zeit für Ihre Fragen
In unserem Webinar gehen wir auf die wesentlichen Neuerungen und Chancen ein, die sich für Unternehmen bieten. Neben der E-Mobilität und dem Bürokratieabbau wird die Referentin Dr. Julia Kurzrock vor allem die Fallstricke der geänderten Gesetzesgrundlagen aufzeigen. Ebenso gibt Sie Ihnen einen kompakten Überblick über mögliche Steuerbegünstigungen, die für Sie in der Praxis zu Einsparungen führen können. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren sich über die Änderungen im Stromsteuer- und Energiesteuerrecht.
Für die Teilnahme an diesem Workshop brauchen Sie Vorkenntnisse.
Senden Sie uns gern bis drei Wochen vor dem Webinar aktuelle Fragestellungen zu. Diese können dann von der Referentin in den Workshop aufgenommen werden.
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Webinarablauf:
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
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Referent:
Dr. Julia Kurzrock ist Rechtsanwältin bei RSM Ebner Stolz in Hamburg und auf die Themen Zölle, Verbrauchsteuern und Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle, mit besonderem Schwerpunkt Strom- und Energiesteuer spezialisiert.
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Themenschwerpunkte:
Die folgenden Themenbereiche sollen im Workshop behandelt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass sich durch aktuelle Rechtsänderungen Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben können.
- Überblick über die Gesetzesänderungen
- Überblick zu den Steuerbegünstigungen, vor allem -befreiungen und -entlastungen sowie Fallstricke
- Konkret: Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 9b Stromsteuergesetz - Steuerbelastung 0,50 EUR/MWh (nach Abzug Selbstbehalt)
- Neues zur E-Mobilität
- Begünstigungen bei der dezentralen Stromerzeugung und -speicherung
- Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden
- Bürokratieabbau - Reduzierung von Meldepflichten
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zzgl. 22,61 EUR (19,0%) MwSt.
25.02.2026 10:00 - 11:30