Praxisworkshop Sanktionen

Die Umsetzung von EU-Sanktionen im Unternehmen / Konzern - geht das überhaupt?!
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
2024-16
Neben der klassischen Exportkontrolle setzen die EU-Sanktionen ein, um zeitnah auf politische Herausforderungen und Entwicklungen reagieren zu können, die ihren Zielen und Werten entgegenstehen. Sanktionen dienen dem Frieden, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, sollen Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen vermeiden und die Achtung der Men-schenrechte und des Völkerrechts sicherstellen.

Sanktionen richten sich beispielsweise gegen Terrorismus, proliferationsrelevante Tätigkeiten, Menschenrechtsverletzungen, Annektierung fremder Hoheitsgebiete, die bewusste Destabili-sierung eines souveränen Landes sowie Cyberangriffe.

Zu den typischen Sanktionsmaßnahmen der EU gehören insbesondere Personen-Embargos und Länder-Embargos. Aber Obacht: auch wenn es sich bei Personen- und Länder-Embargos um die typischen Sanktionsmaßnahmen der EU handelt, sind diese stets im Wandel befindlich. Grund dafür ist die sich aktuell nahezu täglich wandelnde weltpolitische Lage und das Ziel, dass mit der jeweiligen Sanktionsmaßnahme erreicht werden soll. Aus diesem Grund wird auch von „smart sanctions“ gesprochen. Ein „Gießkannenprinzip“ gibt es nicht.

Ein „Gießkannenprinzip“ existiert auch in Bezug auf die Anwendung von Sanktionen in den Unternehmen und Konzernen nicht. Unternehmen und Konzerne unterscheiden sich in ihrer Geschäftstätigkeit, den Geschäften und der internen Organisation.

Was bedeutet all dies nun für die Umsetzung im Unternehmen / Konzern?

Inhalt des „Praxisworkshops Sanktionen“ ist es, die aktuellen Sanktionsmaßnahmen der EU darzustellen und deren Umsetzung in der Praxis zu bewerten und zu diskutieren.

Teilnehmerkreis:
GeschäftsführerInnen (Ausfuhrverantwortliche), Exportkontroll- und / oder Zollbeauftragte, Mit-arbeiterInnen von Exportkontroll- und / oder Zollabteilungen, MitarbeiterInnen von Abteilungen, die mit Sanktionen in Berührung kommen bzw. deren Prüfung verantwortlich übernehmen (Export, Versand, Vertrieb, Einkauf, Forschung und Entwicklung, IT etc.).


Themenschwerpunkte:
Den TeilnehmerInnen werden solide Kenntnisse über die aktuell geltenden Sanktionen der EU vermittelt. Auch mögliche Konsequenzen bei Verstößen werden Ihnen anhand von aktuellen Fällen und der Rechtsprechung verdeutlicht. Daneben geben die Referenten Tipps für die praktische Umsetzung - von dem Abschluss eines Vertrages, über die Nutzung von Altvertragsregelungen bis hin zur Verhinderung von Weiterlieferungen, gemeinhin als Umgehung bezeichnet. Da es sich um einen Workshop handelt, sind alle TeilnehmerInnen aufgerufen, diesen aktiv mitzugestalten und Erfahrungen aus der Umsetzung von Sanktionen einzubringen.

Senden Sie uns gern bis drei Wochen vor dem Praxisworkshop Fragestellungen zu, von denen Sie meinen, dass diese in dem Workshop behandelt werden sollten.

Seminarablauf:
09.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Referent/in:
Rechtsanwältin Dr. Talke Ovie
Harnischmacher Löer Wensing Rechtsanwälte PartG mbB

Wenn Sie Fragen bezüglich der Schulung haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Sarah Meyer, telefonisch unter 0421 417 57 256 oder per Mail an s.meyer@zoba.de
Bremen
490,00 EUR zzgl. 93,10 EUR (19,0%) MwSt.

26.11.2024 09:00 - 17:00

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